Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2022

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.03.2022 – 1 BvR 396/18

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220328.1bvr039618

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2022-03-28/1-bvr-396-18#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.