Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2020
BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2020 – 1 BvR 1319/20
1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201110.1bvr131920
VerfassungsrechtBundVolltext
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Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-11-10/1-bvr-1319-20#rd_1
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen dieselben Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-11-10/1-bvr-1319-20#rd_2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-11-10/1-bvr-1319-20#rd_3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.