Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2020
BVerfG Beschluss vom 02.04.2020 – 2 BvC 66/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200402.2bvc006619
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-04-02/2-bvc-66-19#rd_1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. Januar 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.