Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2019
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.10.2019 – 1 BvR 1798/19
1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191001.1bvr179819
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-10-01/1-bvr-1798-19#rd_1
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-10-01/1-bvr-1798-19#rd_2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.