Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2019

BVerfG Beschluss vom 13.08.2019 – 2 BvC 3/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190813.2bvc000319

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-08-13/2-bvc-3-19#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.