Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2019
BVerfG Beschluss vom 13.08.2019 – 2 BvC 1/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190813.2bvc000119
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-08-13/2-bvc-1-19#rd_1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.