Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2019

BVerfG Beschluss vom 19.06.2019 – 2 BvQ 23/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:qs20190619.2bvq002319

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-06-19/2-bvq-23-19#rd_1

Dem Antrag bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. April 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.