Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2018

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.10.2018 – 1 BvR 1984/17

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181011.1bvr198417

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2018-10-11/1-bvr-1984-17#rd_1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2018-10-11/1-bvr-1984-17#rd_2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.