Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2017
BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2017 – 1 BvR 986/17
1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170724.1bvr098617
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof und "anderer" Richter der Kammer werden als unzulässig verworfen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_1
Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.