Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2017

BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24.07.2017 – 1 BvR 986/17

1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170724.1bvr098617

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof und "anderer" Richter der Kammer werden als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_1

Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof und ihrer weiteren Mitglieder. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2017-07-24/1-bvr-986-17#rd_3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.