Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2016
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016 – 1 BvR 2318/14
1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160917.1bvr231814
VerfassungsrechtBundVolltext
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Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-09-17/1-bvr-2318-14#rd_1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.