Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2016

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016 – 1 BvR 2318/14

1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160917.1bvr231814

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-09-17/1-bvr-2318-14#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.