Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2016

BVerfG Beschluss vom 06.07.2016 – 2 BvC 68/14

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160706.2bvc006814

VerfassungsrechtBundVolltext

Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-07-06/2-bvc-68-14#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Mai 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.