Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2015

BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015 – 1 BvR 2371/13

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150923.1bvr237113

VerfassungsrechtBundVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2015-09-23/1-bvr-2371-13#rd_1

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom Bundesgerichtshof gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2015-09-23/1-bvr-2371-13#rd_2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2015-09-23/1-bvr-2371-13#rd_3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.