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Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2012

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 06.06.2012 – 1 BvR 570/12

1. Senat 3. Kammer

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Weiterführend

  • Rechtsgrundlage: § 93d BVerfGG · Rechtsprechung dazu
BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 06.06.2012

1 BvR 570/12

Normenkette 1

  1. § 93d BVerfGG Rechtsprechung →

Aus den Normzitaten im Dokument ermittelt.

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2012-06-06/1-bvr-570-12

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2012-06-06/1-bvr-570-12, abgerufen am 03.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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