Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2011

BVerfG Beschluss vom 30.10.2011 – 2 BvC 15/11

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111030.2bvc001511

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2011-10-30/2-bvc-15-11#rd_1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.