Rechtsprechung / BPatG / 8. Senat / 2024
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 08.01.2024 – 8 Ni 36/23
8. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:080124B8Ni36.23.0
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
8 Ni 36/23
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Patentnichtigkeitssache …
ECLI:DE:BPatG:2024:080124B8Ni36.23.0
betreffend das deutsche Patent DE 10 2013 225 956 (hier: Urteilsberichtigung)
hat der 8. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 8. Januar 2024 durch die Vorsitzende Richterin Grote-Bittner sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr.-Ing. Geier, Dr. Meiser, Dipl.-Ing. Körtge und Dipl.-Ing. Univ. Sexlinger
beschlossen:
Das Urteil vom 12. Oktober 2023 wird im Tatbestand dahingehend berichtigt, (Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht) dass auf Seite 6 zu Hilfsantrag 1a, Merkmal a richtig lautet a. das Verhältnis aus der Deflektion und dem Teilkreisdurchmesser des Innenrings (13) im Bereich von 0,02 bis 0,025 liegt und/oder und dass auf Seite 8 zu Dokument D7 die Bezeichnung dieses Dokuments richtigerweise lautet:
D7 Prospekt: Harmonic Drive AG: Differenzialanwendungen, Druckdatum: 01/2007.
Gründe§
Das Urteil war wie geschehen auf Anregung der Klägerin gemäß ihrem Schriftsatz vom 7. Dezember 2023 nach § 95 Abs. 1 PatG von Amts wegen zu berichtigen, da zwei offensichtliche Schreibfehler vorliegen. Dies ergibt sich ohne Weiteres aus der Gerichtsakte selbst, nämlich der mit Schriftsatz vom 27. September 2023 von der Beklagten eingereichten Fassung des Hilfsantrags 1a sowie dem von der Klägerin eingereichten Dokument D7. Grote-Bittner Geier Meiser Körtge Sexlinger …