Rechtsprechung / BPatG / 1. Senat / 2019

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 21.03.2019 – 1 Ni 28/17 (EP)

1. Senat · ECLI:DE:BPatG:2019:210319B1Ni28.17EP.0

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Patentnichtigkeitssache

ECLI:DE:BPatG:2019:210319B1Ni28.17EP.0

betreffend das europäische Patent 1 801 005 (DE 50 2006 002 058) (hier: Berichtigung)

hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 21. März 2019 durch die Präsidentin Schmidt sowie den Richter Dipl.–Ing. Sandkämper, die Richterin Grote-Bittner sowie die Richter Dipl.–Phys. Univ. Dr.–Ing. Geier und Dipl.–Ing. Körtge

beschlossen:

Das Urteil vom 28. Februar 2019 wird im Tenor unter I. dadurch berichtigt, dass folgender Satz (am Ende von I.) eingefügt wird:

„Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

G r ü n d e

Das Urteil war von Amts wegen im Tenor wie geschehen gemäß § 95 Abs. 1 PatG zu berichtigen, weil eine offensichtliche Auslassung vorliegt. Aus dem weiteren Urteilstenor, insbesondere der Kostenentscheidung, sowie aus den dem Sitzungsprotokoll zu entnehmenden Anträgen der Parteien ergibt sich, dass die Klage, soweit das Streitpatent nicht insgesamt für nichtig erklärt worden ist, abgewiesen worden ist. Ein entsprechender Ausspruch im Tenor unter Ziffer I. fehlt. Schmidt Sandkämper Grote-Bittner Dr. Geier Körtge Ko