Rechtsprechung / BPatG / 35. Senat / 2018

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 11.01.2018 – 35 W (pat) 439/13

35. Senat · ECLI:DE:BPatG:2018:110118B35Wpat439.13.0

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BUNDESPATENTGERICHT

35 W (pat) 439/13

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(Aktenzeichen)

B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

ECLI:DE:BPatG:2018:110118B35Wpat439.13.0 …

betreffend das Gebrauchsmuster 21 2008 000 006 (hier: Löschungsverfahren)

hat der 35. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. Januar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Metternich sowie die Richter Dipl.-Ing. Sandkämper und Dr.-Ing. Baumgart

beschlossen:

Der am 13. Juni 2017 verkündete und den Beteiligten am 6. bzw. 7. November 2017 zugestellte Beschluss wird in seinem Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung der dort unter Ziff. 2 benannten weiteren Beschwerdegegnerin und Antragstellerin 2 wie folgt lautet (Änderung durch Fettdruck hervorgehoben):

I… GmbH & Co. KG.

G r ü n d e :

Der vorgenannte Beschluss war wie oben tenoriert zu berichtigen, nachdem die Bezeichnung der weiteren Beschwerdegegnerin und Antragstellerin 2 in seinem Rubrum irrtümlich ohne den Zusatz „KG“ erfolgt ist. Dies stellt eine ohne mündliche Verhandlung durch weiteren Beschluss zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit i. S. d. §§ 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG, 95 PatG dar. Metternich Sandkämper Dr. Baumgart Fa