Rechtsprechung / BPatG / 10. Senat / 2016

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 26.01.2016 – 10 W (pat) 133/14

10. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

10 W (pat) 133/14

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(Aktenzeichen) B E R I C H T I G U N G S -

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2004 064 233.8 Teilanmeldung zur Stammanmeldung 10 2004 031 830.1 …

hat der 10. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. Januar 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Lischke sowie der Richter Dipl.-Ing. Hildebrandt, Eisenrauch und Dipl.-Ing. Richter

b e s c h l o s s e n :

Der am 26. März 2015 gefasste und am 16. April 2015 statt einer Verkündung zugestellte Beschluss wird sowohl im Tenor als auch im Tatbestand - im wiedergegebenen Antrag auf S. 3 der Gründe - dahingehend berichtigt, dass die Angabe „- Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2015.“

an den beiden genannten Stellen durch die Angabe „- Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2014.“ ersetzt wird.

G r ü n d e

Die fehlerhafte Datumsangabe beruht auf einem offensichtlichen Schreibversehen. Die Angabe war daher gemäß § 95 Abs. 1 PatG von Amts wegen zu berichtigen. Dr. Lischke Hildebrandt Eisenrauch Richter