Rechtsprechung / BPatG / 25. Senat / 2010
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 22.03.2010 – 25 W (pat) 77/09
25. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 77/09
_______________________
(Aktenzeichen)
B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache …
betreffend die Markenanmeldung 307 60 547.7 hier: Berichtigungsbeschluss
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 22. März 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, des Richters Merzbach und des Richters k. A. Metternich
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses vom 18. Februar 2010 wird berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:
Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 29. Januar 2008 und 10. Juni 2008 werden aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren "Fruchtgummi, Schaumgummi (Süßwaren), Weingummi" zurückgewiesen worden ist.
G r ü n d e
I. Die Berichtigung erfolgt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG. Im Beschluss vom 18. Februar 2010 waren versehentlich die Datumsangaben in Bezug auf die teilweise aufgehobenen DPMA-Beschlüsse weggelassen worden. Die berichtigte Fassung entspricht der korrekten Fassung, wie sie verkündet worden und auch im Sitzungsprotokoll vom 18. Februar 2010 niedergelegt ist.
Knoll Metternich Merzbach Hu