Rechtsprechung / BPatG / 17. Senat / 2009
BPatG Beschluss vom 07.01.2009 – 17 W (pat) 9/05
17. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
17 W (pat) 9/05
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(Aktenzeichen)
B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 197 23 540.9 - 34 …
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 7. Januar 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, der Richterin Eder, des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt und der Richterin Dipl.- Phys. Dr. Thum-Rung
beschlossen:
Der Beschluss vom 10. Juni 2008 wird wie folgt berichtigt:
In der der Erteilung zu Grunde liegenden, in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 3 werden die Zeilen 30 und 31 („Zur weiteren Erläuterung … Es zeigen:“) gestrichen. Anstelle der in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 7 ist die am 17. Dezember 2008 eingegangene, der ursprünglichen Seite 7 entsprechende Austauschseite zu verwenden.
G r ü n d e
Die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne von § 95 PatG ist jederzeit zulässig. Vorliegend ist offensichtlich, dass sich die Zeilen 30 und 31 der in der mündlichen Verhandlung überreichten Seite 3 auf der folgenden Seite 4 wiederholen, und dass eine falsche Beschreibungsseite 7 mit unsinnigen Seitenumbrüchen in die überreichten Unterlagen geraten ist. Dr. Fritsch Eder Baumgardt Dr. Thum-Rung Me