Rechtsprechung / BPatG / 2. Senat / 2006

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 28.12.2006 – 2 Ni 32/04 (EU)

2. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) … B E R I C H T I G U N G S -

B E S C H L U S S

In der Patentnichtigkeitssache …

betreffend das europäische Patent 0 535 201 (DE 592 07 798) hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 28. Dezember 2006

beschlossen:

Das Urteil im Verfahren 2 Ni 32/04 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 6 wird nach dem Satz „Eine Gliederung der Merkmale dieses Verfahrens nach dem erteilten Anspruch 1 ist in folgender Weise möglich“ folgender Absatz eingefügt:

„Verfahren zum Honen von Bohrungen, bei dem die Bohrungswandung an mindestens einem ihrer beiden Enden unter Hub- und Drehbewegungen eines Honsteine aufweisenden Honwerkzeuges vorgehont wird, während das Honwerkzeug außerhalb des Arbeitsbereiches seiner Honsteine gegen die Bohrungswandung radial starr abgestützt wird, unter Verwendung eines Honwerkzeuges mit am Umfang des Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) verteilt angeordneten Honsteinen (17; 33; 34), die kürzer als der Werkzeugkörper (10; 10A; 10B) und an ihm endseitig angeordnet sind, und die in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind, sowie mit den Honsteinen (17; 33; 34) zugeordneten Führungsleisten (25; 35), die sich am Umfang des Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) parallel zur Werkzeugachse (11; 11A; 11B) und mindestens über einen Teil ihrer Länge außerhalb des Arbeitsbereiches der Honsteine (17; 33; 34) erstrecken, und die unabhängig von der Zustellbewegung der Honsteine (17; 33; 34) in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind.“

G r ü n d e

Es handelt sich um ein offenbare Unrichtigkeit gemäß § 95 Abs. 1 PatG. gez. Unterschriften