Rechtsprechung / BPatG / 25. Senat / 2003

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 10.12.2003 – 25 W (pat) 166/01

25. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 166/01

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(Aktenzeichen) verbunden mit Beschluss vom 19. September 2003

B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend die Markenanmeldung 399 68 527.8

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. Dezember 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richterinnen Sredl und Bayer

beschlossen:

Der Beschluss vom 19. September 2002 wird dahingehend berichtigt, dass auf Blatt 1 des Beschlusses der Name "Engels" durch "Brandt" ersetzt wird.

G r ü n d e

Der Beschluss vom 19. September 2002 ist gemäß § 80 Abs 1 MarkenG zu berichtigen. Auf Blatt 1 des Beschlusses ist wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der Name "Engels" durch "Brandt" zu ersetzen. Dies ergibt sich sowohl aus der Niederschrift über die Sitzung als auch der Unterschriftsleiste des Beschlusses. Zudem entspricht es der damals gültigen Geschäftsverteilung.

Kliems Sredl Bayer