Rechtsprechung / BPatG / 25. Senat / 2001
BPatG Beschluss vom 11.06.2001 – 25 W (pat) 53/01
25. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 53/01
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(Aktenzeichen) B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache …
betreffend die Markenanmeldung 399 03 578.8
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung am 11. Juni 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richter Brandt und Engels
beschlossen:
Der Beschluß vom 26. April 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt, daß die versehentlich unrichtige Wiedergabe der angemeldeten Marke auf Seite 2 durch die nachstehende - der Anmeldung entsprechende - Darstellung ersetzt wird, welche ersichtlich auch Gegenstand der Begründung war.
Kliems Engels Brandt Pü