Rechtsprechung / BPatG / 33. Senat / 2001

BPatG Beschluss vom 05.04.2001 – 33 W (pat) 59/01

33. Senat

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

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BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend die Markenanmeldung 399 78 570.1

hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. April 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Winkler sowie des Richters v. Zglinitzki und der Richterin am Amtsgericht Dr. Hock

beschlossen:

Der Senatsbeschluß vom 24. April 2001 wird gemäß § 80 Abs 1 MarkenG wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

Der vorletzte Absatz der Seite 3 ist im Anschluß an Motoren (ausgenommen solche für Landfahrzeuge) zu ergänzen wie folgt:

";Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge") Winkler Richter v. Zglinitzki ist wegen Erkrankung verhindert zu unterschreiben. Winkler Dr. Hock Cl