Rechtsprechung / BPatG / 23. Senat / 2001
BPatG Beschluss vom 20.02.2001 – 23 W (pat) 32/98
23. Senat
Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext
BUNDESPATENTGERICHT
23 W (pat) 32/98
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(Aktenzeichen) B E W E I S -
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 38 06 984 …
hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung am Dienstag, den 20. Februar 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Beyer, des Richters Dr. Meinel, der Richterin Tronser und des Richters Lokys
beschlossen:
Nach Anhörung der Beteiligten wird der am 25. Mai 2000 verkündete Beweisbeschluß in seiner Ziffer III wie folgt abgeändert:
Wegen des Gesundheitszustandes des Zeugen P…, der eine Reise an den Sitz des Bundespatentgerichts in München nicht zuläßt, soll der Zeuge durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland im Vereinigten Königreich, 23, Belgrave Square, London SW 1 X 8 PZ, Vereinigtes Königreich, vernommen werden. Dr. Beyer Dr. Meinel Tronser Lokys Pr