Rechtsprechung / BGH / Senat für Anwaltssachen / 2025

BGH Beschluss vom 06.03.2025 – AnwZ(Brfg) 13/24

Senat für Anwaltssachen · ECLI:DE:BGH:2025:060325BANWZ.BRFG.13.24.0

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Tenor§

Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 21. November 2024 wird zurückgewiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-03-06/anwz-brfg-13-24#rd_1

Der Senat hat mit Beschluss vom 30. Juli 2024 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 15. November 2023 verkündete Urteil des Anwaltsgerichtshofs Berlin ­ II. Senat ­ abgelehnt. Mit Beschluss vom 21. November 2024 hat der Senat die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge des Klägers zurückgewiesen. Nunmehr legt der Kläger mit Schriftsatz vom 21. Januar 2025 Gegenvorstellung ein.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-03-06/anwz-brfg-13-24#rd_2

Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg. Der Begründung der Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2024 und 21. November 2024 ist sowohl, soweit dort ein "acte clair" angenommen wird, als auch im Übrigen nichts hinzuzufügen.

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