Rechtsprechung / BGH / 1. Zivilsenat / 2023

BGH Beschluss vom 11.12.2023 – I ZB 68/23

1. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2023:111223BIZB68.23.0

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Tenor§

Die als Rechtsbeschwerde auszulegende Eingabe der Klägerin gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

Beschwerdewert: bis 5.000 €

Koch Pohl Schmaltz
Odörfer Wille