Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 2022

BGH Beschluss vom 27.09.2022 – 5 ARs 34/22

5. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2022:270922B5ARS34.22.0

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Tenor§

Der Senat hält an eigener Rechtsprechung, die der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats entgegensteht, nicht fest und schließt sich der Rechtsauffassung des anfragenden Senats an.

Cirener Gericke Mosbacher
Resch Werner