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Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2019

BGH Beschluss vom 03.09.2019 – 1 ARs 13/19

1. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2019:030919B1ARS13.19.0

StrafrechtBundVolltext

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Tenor§

Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundgerichtshofs nicht entgegen.

Raum Bellay Cirener
Hohoff Leplow

Weiterführend

  • Wird zitiert von: BGH, 21.07.2020 – 5 StR 146/19
BGH

Beschluss · 03.09.2019

1 ARs 13/19

Wird zitiert von 1

  1. BGH, 21.07.2020 – 5 StR 146/19 Rn. 17

Zitieren

ECLI:DE:BGH:2019:030919B1ARS13.19.0

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-09-03/1-ars-13-19

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-09-03/1-ars-13-19, abgerufen am 03.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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