Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2014

BGH Beschluss vom 20.11.2014 – 1 StR 212/14

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 212/14

vom

20. November 2014

in der Strafsache

gegen

wegen Vergewaltigung u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2014 beschlossen:

Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. September 2014 werden auf Seite 6 unter Randnummer 21 wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahin berichtigt, dass nach dem Wort „ausgeschlossen.“ der Satz: „Bei den Schlussanträgen war die Öffentlichkeit hergestellt.“ eingefügt wird.

Raum Rothfuß Jäger

Mosbacher Fischer