Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2014
BGH Beschluss vom 20.11.2014 – 1 StR 212/14
1. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 212/14
vom
20. November 2014
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2014 beschlossen:
Die Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. September 2014 werden auf Seite 6 unter Randnummer 21 wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahin berichtigt, dass nach dem Wort „ausgeschlossen.“ der Satz: „Bei den Schlussanträgen war die Öffentlichkeit hergestellt.“ eingefügt wird.
Raum Rothfuß Jäger
Mosbacher Fischer