Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2014
BGH Beschluss vom 12.03.2014 – 1 StR 53/13
1. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 53/13
vom 12. März 2014 in der Strafsache gegen
wegen versuchten Betruges u.a.
hier: Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte): 1. 2.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen:
Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt: „1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. …“ richtig: 1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. … heißen muss.
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