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BGH Beschluss vom 12.03.2014 – 1 StR 53/13

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 53/13

vom 12. März 2014 in der Strafsache gegen

wegen versuchten Betruges u.a.

hier: Nebenbeteiligte (Verfallsbeteiligte): 1. 2.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. März 2014 beschlossen:

Das Urteil des 1. Strafsenats vom 3. Dezember 2013 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor (1. Zeile) statt: „1. Auf die Revisionen der Verfallsbeteiligten F. …“ richtig: 1. Auf die Revision der Verfallsbeteiligten F. … heißen muss.

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