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BGH Beschluss vom 09.07.2013 – EnVR 47/12

Kartellsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 47/12 vom

9. Juli 2013

in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2013 durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum sowie die Richter Dr. Strohn, Dr. Grüneberg und Dr. Bacher

beschlossen:

Der Beschluss des Senats vom 23. April 2013 wird im ersten Satz des dritten Absatzes der Gründe (Randnummer 3) wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es statt

"[…] Beschwerden der Betroffenen zu 2 und zu 3 […]"

heißt

"[…] Beschwerden der Betroffenen zu 1 und zu 2 […]".

Bornkamm Raum Strohn

Grüneberg Bacher

Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 318/07 (V) -