Rechtsprechung / BGH / 12. Zivilsenat / 2012
BGH Beschluss vom 16.05.2012 – XII ZR 44/10
12. Zivilsenat
FamilienrechtBundFachanwälte für Familienrecht findenVolltext
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 44/10
vom
16. Mai 2012
in dem Rechtsstreit
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch die Richter Dose, Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 14. März 2012 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 15 in Randnummer 32 dahin berichtigt, dass der Satz:
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"
nunmehr
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"
lautet.
Dose Schilling Günter
Nedden-Boeger Botur