Rechtsprechung / BGH / 12. Zivilsenat / 2012

BGH Beschluss vom 16.05.2012 – XII ZR 44/10

12. Zivilsenat

FamilienrechtBundFachanwälte für Familienrecht findenVolltext

Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 44/10

vom

16. Mai 2012

in dem Rechtsstreit

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch die Richter Dose, Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 14. März 2012 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 15 in Randnummer 32 dahin berichtigt, dass der Satz:

"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"

nunmehr

"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"

lautet.

Dose Schilling Günter

Nedden-Boeger Botur