Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1999
BGH Beschluss vom 04.05.1999 – 1 StR 168/99
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Berichtigungsbeschluß
in der Strafsache
gegen 1 StR _ 168/99
wegen Mordes
wird der Beschluß vom 4. Mai 1999 wegen offensichtlichen Übertragungsver-
sehens dahin berichtigt, daß es auf Seite 3 Absatz 2 Zeile 2 statt
"... die Persönlichkeitsstörung habe sich auf die Tat mit ausgewirkt ..." wie im Original richtig heißen muß:
"... die Persönlichkeitsstörung habe sich auf die Tat nicht ausgewirkt ..."
Karlsruhe, den 18. Juni 1999
Geschäftsstelle des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gez.
Nonnenmacher Justizangestellte