Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1999

BGH Beschluss vom 04.05.1999 – 1 StR 168/99

1. Strafsenat

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Berichtigungsbeschluß

in der Strafsache

gegen 1 StR _ 168/99

wegen Mordes

wird der Beschluß vom 4. Mai 1999 wegen offensichtlichen Übertragungsver-

sehens dahin berichtigt, daß es auf Seite 3 Absatz 2 Zeile 2 statt

"... die Persönlichkeitsstörung habe sich auf die Tat mit ausgewirkt ..." wie im Original richtig heißen muß:

"... die Persönlichkeitsstörung habe sich auf die Tat nicht ausgewirkt ..."

Karlsruhe, den 18. Juni 1999

Geschäftsstelle des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gez.

Nonnenmacher Justizangestellte