Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1999
BGH Beschluss vom 24.03.1999 – 2 StR 416/98
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
vom 24. März 1999 in der Strafsache gegen
wegen fahrlässiger Körperverletzung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. März 1999 beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Nebenkläger wird zurückgewiesen; selbst wenn der Senat seinen Beschluß vom 10. Februar 1999 ändern könnte, gäbe die (nur unter dieser Voraussetzung statt-
hafte) Gegenvorstellung keinen Anlaß, dies zu tun.
Jähnke Niemöller Detter
Bode Otten