Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1998

BGH Beschluss vom 26.11.1998 – 1 StR 230/97

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

1 StR 230/97

vom 26. November 1998

in der Strafsache

gegen

wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit

Betäubungsmitteln

Die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 1997 werden wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, daß VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul an der Entscheidung

mitgewirkt hat.

Karlsruhe, den 26. November 1998

Geschäftsstelle des 1. Strafsenats

Justizangestellte