Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1998
BGH Beschluss vom 26.11.1998 – 1 StR 230/97
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
1 StR 230/97
vom 26. November 1998
in der Strafsache
gegen
wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln
Die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 1997 werden wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, daß VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul an der Entscheidung
mitgewirkt hat.
Karlsruhe, den 26. November 1998
Geschäftsstelle des 1. Strafsenats
Justizangestellte