Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1998

BGH Entscheidung vom 06.11.1998 – 2 StR 636/97

2. Strafsenat

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2 StR 636/97

Berichtigungsvermerk

in der Strafsache

gegen

we gen Verdachts des Mordes

wird das infolge eines Versehens unrichtige Rubrum des Urteils des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom

6. November 1998 dahin berichtigt, daß

1. als beisitzende Richter anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Otten

und

2. als Vertreter der Bundesanwaltschaft zusätzlich Staatsanwalt

mitgewirkt haben.

Karlsruhe, den 7. Dezember 1998 Geschäftsstelle des 2. Strafsenats