Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1998
BGH Entscheidung vom 06.11.1998 – 2 StR 636/97
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2 StR 636/97
Berichtigungsvermerk
in der Strafsache
gegen
we gen Verdachts des Mordes
wird das infolge eines Versehens unrichtige Rubrum des Urteils des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom
6. November 1998 dahin berichtigt, daß
1. als beisitzende Richter anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Otten
und
2. als Vertreter der Bundesanwaltschaft zusätzlich Staatsanwalt
mitgewirkt haben.
Karlsruhe, den 7. Dezember 1998 Geschäftsstelle des 2. Strafsenats