Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1998
BGH Beschluss vom 18.09.1998 – 2 StR 351/98
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
2 StR 351/98 vom
18. September 1998
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Raubes u.a.
Der Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. August 1998 wird wegen eines Schreibversehens dahin berichtigt, daß die Strafaussprüche der Fälle 3 und 4 (nicht 4 und 5)
aufgehoben sind.
Theune Detter Maatz
Otten Rothfuß