Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1998

BGH Beschluss vom 18.09.1998 – 2 StR 351/98

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

2 StR 351/98 vom

18. September 1998

in der Strafsache

gegen

wegen schweren Raubes u.a.

Der Beschluß des 2. Strafsenats vom 26. August 1998 wird wegen eines Schreibversehens dahin berichtigt, daß die Strafaussprüche der Fälle 3 und 4 (nicht 4 und 5)

aufgehoben sind.

Theune Detter Maatz

Otten Rothfuß