Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1998
BGH Beschluss vom 28.05.1998 – 1 StR 483/97
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
1 StR 483/97 vom
28. Mai 1998 in der Strafsache
gegen
wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in
geringer Menge u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28.
1998 beschlossen:
Der Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1997 wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahin berichtigt, daß es in Abschnitt 1b, 3. Absatz, 5. Zeile (Beschlußausfertigung Seite 5) anstelle "der gewählte Verteidiger" richtig "der bestellte Verteidiger" heißen muß.
Schäfer Granderath
Boetticher Landau
nicht
Mai
Wahl