Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1997

BGH Beschluss vom 30.10.1997 – 4 StR 647/96

4. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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Leitsatz

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen im Sinne des S§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiter fährt.

Nachschlagewerk: ja BCGHSt: Ja BCHR: ja Veröffentlichung: ja

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten (Linksabbieger-)Fahrstreifen im Sinne des S§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage (pfeilförmiges oder volles) Rot zeigt, handelt auch dann ordnungswidrig gemäß § 49 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit

§ 37 Abs. 2 StVO, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens

weiter fährt.

BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1997 - 4 StR 647/96 - OLG

Hamm