Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1997
BGH Beschluss vom 24.09.1997 – 2 StR 452/97
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
2 StR 452/97 vom
15,008
24. September 1997 in dem Sicherungsverfahren gegen
Kaya TOD zu: KB seboren am GE 1 °53 in
EWED (Türkei), zur Zeit untergebracht,
wegen versuchten Totschlags
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-
führers am 24. September 1997 einstimmig beschlossen:
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln wird als unbegründet verwor-
fen (S$S 349 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschuldigten durch das Rechtsmittel erwachsenen notwendigen Ausla-
gen zu tragen.
Gründe: Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
Es kann offenbleiben, ob die Nebenklage im Sicherungs-
verfahren überhaupt zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1996, 244).
Jedenfalls hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund
der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben.
Jähnke Theune Niemöller Otten Rothfuß