Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1997

BGH Beschluss vom 24.09.1997 – 2 StR 452/97

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

15,008

24. September 1997 in dem Sicherungsverfahren gegen

Kaya TOD zu: KB seboren am GE 1 °53 in

EWED (Türkei), zur Zeit untergebracht,

wegen versuchten Totschlags

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde-

führers am 24. September 1997 einstimmig beschlossen:

Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln wird als unbegründet verwor-

fen (S$S 349 Abs. 2 StPO).

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Beschuldigten durch das Rechtsmittel erwachsenen notwendigen Ausla-

gen zu tragen.

Gründe: Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

Es kann offenbleiben, ob die Nebenklage im Sicherungs-

verfahren überhaupt zulässig ist (vgl. BGH NStZ 1996, 244).

Jedenfalls hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund

der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben.

Jähnke Theune Niemöller Otten Rothfuß