Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1996

BGH Beschluss vom 16.04.1996 – 4 StR 119/96

4. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom

16. April 1996 in der Strafsache

gegen

Patrick N in zus ODE SED. sehoren am GEM ::: in sen.

wegen Vergewaltigung u.a.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 16. April 1996 gemäß S 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10. August 1995 im Schuldspruch dahin geändert, daß er der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung schuldig ist.

2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.

3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-

gen Auslagen zu tragen.

Gründe§

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Die im übrigen unbegründete Revision des Angeklagten führt lediglich zu einer Änderung des Schuldspruchs: Der Versuch und der unmittelbar danach durchgeführte Ge-

schlechtsverkehr stellen ein einheitliches zusammengehöriges Geschehen dar. Da nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt, ist der Angeklagte der Vergewaltigung - in Tateinheit mit zusätzlich durch erzwungenen Oral- und Analverkehr begangener sexueller Nötigung -, nicht aber daneben der versuchten Vergewaltigung schuldig.

S 265 StPO steht der Änderung des Schuldspruchs nicht entgegen, denn der Angeklagte hätte sich nicht wirksamer als geschehen verteidigen können.

Der Strafausspruch bleibt von der Schuldspruchänderung unberührt. Angesichts der ohnehin unverständlich niedrigen Freiheitsstrafe ist es ausgeschlossen, daß das Landgericht bei richtiger rechtlicher Bewertung eine noch geringere

Strafe ausgesprochen hätte, zumal der Schuldgehalt der Tat unverändert bleibt.

Meyer-Goßner Steindorf Maatz

Kuckein Solin-Stojanovic