Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1996
BGH Urteil vom 16.01.1996 – 1 StR 664/95
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
1 _ StR 664/95
16. Januar 1996
in der Strafsache
gegen 1. Hang (möglicherweise: Houg) Duong N EEE aus Fre, <seboren am GR. EEE 1963 in Ham
(VER) ,
2. Dinh Du De aus Ho. seboren am WB. ER 1965 in Ha@ Hua (Va) ,
3. Minh Tuan N —.| aus CB. Sseboren am ww 1973 in He (VE) ,
4. Hong Phong D a aus Sci 1. geboren am BD. EEE 1970 in vi Vu (VA) ,
wegen schwerer räuberischer Erpressung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Januar 1996, an der teilgenommen haben:
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maul
als Vorsitzender,
die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Granderath, Dr. Brüning, Dr. Wahl, Schomburg als beisitzende Richter,
Bundesanwalt WB in der Verhandlung, Staatsanwältin ie bei der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
1. Rechtsanwalt WB aus We /
als Verteidiger des Angeklagten Hang Duong Name. 2. Rechtsanwalt EB aus ( )
als Verteidiger des Angeklagten Minh Tuan Ne, 3. Rechtsanwalt MR aus Ep (EEE)
als Verteidiger des Angeklagten Hong Phong Da,
Justizobersekretär uns
als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kempten vom 19. Juli 1995 werden verworfen.
Die Staatskasse hat die Kosten der Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie die den Angeklagten durch diese Rechtsmittel entstandenen
notwendigen Auslagen zu tragen.
Von Rechts wegen
Gründe§
Die Revisionen sind zwar nicht förmlich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Die Ausführungen zur allein erhobenen Sachrüge lassen jedoch erkennen, daß jeweils nur das Strafmaß angefochten werden soll (BGHR StPO 8 344 Abs. 1 Antrag 3).
Die Revisionen sind offensichtlich unbegründet. ; . Soweit auf bestimmte straferschwerende Umstände hingewiesen wird, hat das Landgericht sie teils bereits ausdrücklich berücksichtigt, ihnen im übrigen offenbar keine bestim-
mende Bedeutung beigemessen.
Soweit die Revisionen im Einzelfall Tatbestandshandlungen oder den Umstand, daß die Angeklagten nicht von ihrem
Tatbeitrag zurückgetreten sind, strafschärfend gewürdigt sehen möchten, hat das Landgericht zu Recht davon abgesehen.
Maul Granderath Brüning
wahl Schomburg