Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1996
BGH Urteil vom 09.01.1996 – 5 StR 690/95
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES
5 StR 690/95 URTEIL
vom 9. Januar 1996 in der Strafsache gegen
Hamid Reza J EHEN . geboren am &. ED 1963 in Tem (Im),
wegen Urkundenfälschung u.a.
SS
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Januar 1996, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtsho£f Laufhütte,
die Richter am Bundesgerichtshof Horstkotte Dr. Schäfer Häger Basdorf als beisitzende Richter,
Staatsanwalt Dr. Ems
als Vertreter der Bundesanwaltschaft.,
Rechtsanwalt Dr. un EHER»
als Verteidiger,
Justizangestellte >
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von 16. Mai 1995 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem
Angeklagten dadurch entstandenen notwendi-
gen Auslagen trägt die Staatskasse.
- Von Rechts wegen -
Die zuungunsten des Angeklagten eingelegte, auf die Nachprüfung der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Revision der Staatsanwalt-
El
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schaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist, wie der Generalbundesanwalt in der Hauptverhandlung ausgeführt hat, unbegründet.
Laufhütte Horstkotte Schäfer Häger Basdor£