Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1996

BGH Urteil vom 09.01.1996 – 5 StR 690/95

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES

vom 9. Januar 1996 in der Strafsache gegen

Hamid Reza J EHEN . geboren am &. ED 1963 in Tem (Im),

wegen Urkundenfälschung u.a.

SS

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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 9. Januar 1996, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtsho£f Laufhütte,

die Richter am Bundesgerichtshof Horstkotte Dr. Schäfer Häger Basdorf als beisitzende Richter,

Staatsanwalt Dr. Ems

als Vertreter der Bundesanwaltschaft.,

Rechtsanwalt Dr. un EHER»

als Verteidiger,

Justizangestellte >

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

für Recht erkannt:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von 16. Mai 1995 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem

Angeklagten dadurch entstandenen notwendi-

gen Auslagen trägt die Staatskasse.

- Von Rechts wegen -

Die zuungunsten des Angeklagten eingelegte, auf die Nachprüfung der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte Revision der Staatsanwalt-

El

- 4 - AT

schaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, ist, wie der Generalbundesanwalt in der Hauptverhandlung ausgeführt hat, unbegründet.

Laufhütte Horstkotte Schäfer Häger Basdor£