Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1995
BGH Entscheidung vom 26.04.1995 – 5 StR 205/95
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
vn cHLPSS;
in der Strafsache gegen
Lucian H ‚ geboren am 1973 in Fe (Rumänien) ,
Daniel H ß 1973 in FD (Rumänien) ,
geboren am
wegen schweren Bandendiebstahls
Der 5.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am
26. April 1995 beschlossen:
Die Revisionen der An eklagten Lucian H
und Daniel H gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 11. November 1994 werden nach 85 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte Lucian in zwei Fällen, der Angeklagte Daniel H in vier Fällen lediglich wegen Versuchs des schweren Bandendiebstahls verurteilt wird (vgl. Antrag des Generalbundesanwalts).
Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die im Revisionsverfahren entstandenen Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
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