Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1994

BGH Beschluss vom 10.05.1994 – 5 StR 179/94

5. Strafsenat

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5_ StR 179/94

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

vom 10. Mai 1994 in der Strafsache gegen

Peter Georg Gustav K EEE aus BEE. geboren am &. mm 1941 in Van / A GE,

wegen Betruges

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 1994 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten Kia gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Ju-

ni 1993 wird nach S 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang in den Fällen II.6 des Urteils (vgl. dazu BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluß vom 3. Mai 1994 - Gsst 2 und 3/93) beschwert den Angeklagten hier nicht.

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