Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1994

BGH Beschluss vom 18.01.1994 – 2 StR 321/93

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

2 StR 321/93

vom 18. Januar 1994

in der Strafsache gegen

den Diplom-Ingenieur und Chemieoberrat Dr. Martin E ED A„aus WERE, geboren am

“. GEB 1946 in BER Schi. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Januar 1994 beschlossen:

Das Urteil des Senats vom 3. November 1993 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens auf Seite 10 in der sechsten Zeile dahin berichtigt, daß der Angeklagte als "Mittäter oder aber als mittelbarer Täter" haftet. Jähnke Maier Theune Bode Streck