Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1992

BGH Beschluss vom 04.11.1992 – 3 StR 359/92

3. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

3 StR 359/92

vom 4, November 1992

in der Strafsache gegen

Heinz MC ED aus DEE , Teboren am en iR °%

wegen Untreue u. a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. November 1992 beschlossen:

Der Beschluß des Senats vom 28. August 1992 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens auf Seite 3 der Begründung in der drittletzten Zeile dahin berichtigt, daß ..."alle vor dem 29. Mai 1986. liegenden Taten verjährt wären.,..".

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