Rechtsprechung / BGH / 3. Strafsenat / 1992
BGH Beschluss vom 04.11.1992 – 3 StR 359/92
3. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
3 StR 359/92
vom 4, November 1992
in der Strafsache gegen
Heinz MC ED aus DEE , Teboren am en iR °%
wegen Untreue u. a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. November 1992 beschlossen:
Der Beschluß des Senats vom 28. August 1992 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens auf Seite 3 der Begründung in der drittletzten Zeile dahin berichtigt, daß ..."alle vor dem 29. Mai 1986. liegenden Taten verjährt wären.,..".
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