Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1992
BGH Beschluss vom 15.10.1992 – 1 StR 663/92
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
1 StR 663/92 BESCHLUSS vom 15. Oktober 1992 in der Strafsache
gegen
Jürgen K ii aus VREEED, SJeboren am EEE 19651 in Mi
wegen Mordes u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des ' Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 15. Oktober 1992 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des
Landgerichts Schweinfurt vom 17. Januar 1992 wird
als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des
Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er-
geben hat (8 349 Abs. 2 StPo).
' Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfah-
ren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Gribbohm Foth Granderath
Brüning Wahl
K Atome 2 AR. MN 7GI2 - 1 AS Mas 7205013