Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1992

BGH Beschluss vom 15.10.1992 – 1 StR 663/92

1. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

1 StR 663/92 BESCHLUSS vom 15. Oktober 1992 in der Strafsache

gegen

Jürgen K ii aus VREEED, SJeboren am EEE 19651 in Mi

wegen Mordes u.a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des ' Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers

am 15. Oktober 1992 einstimmig beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des

Landgerichts Schweinfurt vom 17. Januar 1992 wird

als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des

Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er-

geben hat (8 349 Abs. 2 StPo).

' Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfah-

ren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gribbohm Foth Granderath

Brüning Wahl

K Atome 2 AR. MN 7GI2 - 1 AS Mas 7205013