Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1992

BGH Beschluss vom 30.09.1992 – 2 StR 358/92

2. Strafsenat

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FE

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS§

2 _ StR 358/92

mer era > vom

30. September 1992 in der Strafsache

gegen

Carsten Josef K ie zus Aue, geboren am ab. ww 1965 in MB a. id. Ram,

wegen Hehlerei u.a.

Der Beschluß des Senats vom 4. September 1992 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens im Tenor in Ziffer 1 dahin berichtigt, daß der Angeklagte des Betrugs in Tateinheit mit Beihilfe zur Hehlerei schuldig ist.

Jähnke Niemöller Gollwitzer Detter Bode